Allgemeine Geschäfts- & Buchungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die ADL Real Estate Berlin GmbH, nachstehend „Vermittler“ genannt, handelt ausdrücklich im Auftrage des Eigentümers des Mietobjektes, in welcher der Gast, nachstehend „Mieter“ genannt, befristet wohnt. Die ADL Real Estate Berlin GmbH ist nicht Eigentümer dieses Mietobjektes. Die Abrechnung erfolgt im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Eigentümers.

2. Buchung und Bestätigung:
Der Mietvertrag (Buchung) gilt nur für die angegebene Zeit und die im Vertrag aufgeführte Unterkunft gemäß der zugesagten Beschreibung. Eine Überschreitung der angegebenen Personenzahl und eine Untervermietung sind nicht zulässig. Eine Vermietung an Minderjährige unter 18 Jahren ohne Begleitung einer volljährigen Person ist nicht gestattet. Die Buchung der Unterkunft kommt zustande, nachdem der Mieter die Unterkunft gebucht hat und diese durch Zusendung eines Mietvertrages bestätigt wurde. Innerhalb von 7 Tagen muss die geforderte Anzahlung überwiesen werden. Der Vermittler behält sich das Recht vor, bei Notwendigkeit die Buchungsdaten anzupassen und sendet dem Mieter dann ein neues Vertragsangebot zu. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 1. Woche vor Anreise) muss der komplette Betrag der Buchung sofort gezahlt werden. Geht keine rechtzeitige Anzahlung ein, besteht kein Anspruch des Mieters auf die gebuchte Unterkunft.

3. Bezahlung:
Bei Buchung der Unterkunft wird eine Anzahlung gemäß dem Mietvertrag fällig. 14 Tage vor Anreise oder zum im Vertrag benannten Termin ist der Restbetrag zu entrichten. Bitte beachten Sie, dass ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Leistungen unsererseits besteht.

4.Mietpreis:
Der Gesamtmietpreis für die Unterkunft versteht sich inklusive der Nebenkosten, wie Wasser, Heizung, Strom, zzgl. einmalige Buchungsgebühr. Enthalten sind ein Parkplatz am Objekt, die Endreinigung sowie Bettwäsche, Hand- und Geschirrtücher sowie ein Starterpaket mit Reinugungsmitteln.
Bei vorzeitiger Abreise ist eine finanzielle Erstattung des Mietpreises nicht möglich.

5.Rücktritt:
Tritt der Mieter vom Vertrag zurück oder hat er trotz Buchung keine Anzahlung geleistet, hat der Vermittler einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:

ab 30 Tage vor Mietbeginn: 25% des Mietpreises, mindestens aber 30,-€
ab 14 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises, mindestens aber 30,-€
ab 7 Tage vor Mietbeginn: 75% des Mietpreises, mindestens aber 30,-€
ab 2.Tag vor Mietbeginn oder Nichtanreise: 100 % des Mietpreises, mindestens aber 30,-€

Corona-Regeln:
Bei einem Beherbergungsverbot durch die Landesregierung Mecklenburg Vorpommern erhalten Sie eine 100%tige Rückerstattung.

Maßgeblich für die Berechnung der Fristen ist der Eingang der Erklärung bei uns. Unabhängig davon
ist eine Kostenpauschale von 10,00 € fällig. Sie haben das Recht, uns einen geringeren Entschädigungsanspruch nachzuweisen. Bei Nichtantritt oder Nichtinanspruchnahme von Leistungen besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Entschädigung.
Wir empfehlen dringend mit der Buchung den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Wir beraten Sie gern.

6. Kurtaxe:
Die Kurtaxe ist im Mietpreis nicht enthalten und muss spätestens bei der Anreise entrichtet werden.
Der Vermittler ist kraft Satzung der Gemeinde verpflichtet das Inkasso im Auftrage der Kurverwaltung zu übernehmen.

7. Anreise:
Bei einer Anreise erfolgt die Schlüsselübergabe vor Ort zwischen 15.00 – 24.00 Uhr. Alle dafür erforderlichen Informationen werden dem Mieter automatisch 4 Tage vor Anreise per Mail zugesandt.

8. Parkplatz:
Wenn ein Parkplatz Bestandteil des Mietvertrages ist, erfolgt die Nutzung auf eigene Gefahr. Wenn Ihr Fahrzeug auf Grund der Größe oder Beschaffenheit nicht auf den Stellplatz passt, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Minderung. Für fremde oder widerrechtlich parkende Fahrzeuge erfolgt keine Haftung.

9. Abreise:
Das Mietobjekt ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr besenrein und mit gewaschenem Geschirr zur Endreinigung freizugeben. Die übergebenen Schlüssel der Unterkunft werden vollzählig dem Vermittler wieder ausgehändigt. Für beschädigte, verloren gegangene und nicht ordnungsgemäß zurückgegebene Schlüssel haftet der Mieter mit 100,00 € pro Schlüssel. Bei einer nicht mit uns abgestimmten verspäteten Abreise sind wir ab 11:30 berechtigt, den bis 3-fachen Tagessatz Ihrer gemieteten Unterkunft zu berechnen.

10. Ersatzperson:
Sie haben das Recht, bis zum Mietbeginn zu verlangen, dass statt Ihnen eine dritte Person die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag übernimmt.

11. Umbuchung:
Eine Umbuchung Ihres Mietvertrages in eine andere Unterkunft oder zu einem anderen Zeitpunkt auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin kann erfolgen, aber nur, soweit dies möglich ist. Wir erheben für diesen Mehraufwand eine Kostenpauschale von 10,00 €.

12. Höhere Gewalt:
Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung oder gleichwertige Fälle, berechtigen beide Teile zur Kündigung. Im Falle der Kündigung kann der Vermittler für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine nach § 471 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.

13. Haftung:
Der Vermittler haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für die ordentliche und vertragsgerechte Bereitstellung des Mietobjektes. Der Vermittler haftet nicht für Straßen- bzw. Baumaßnahmen oder Beeinträchtigung durch diese. Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Mieters vom Vermittler weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Entstehen im Mietobjekt Schäden, die durch den Mieter verursacht werden,kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Mieters dafür auf. Der Mieter haftet für alle ihn begleitenden Personen.

14. Mietobjekt:
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und deren Einrichtung pfleglich zu behandeln und haftet für alle durch sein Verschulden entstandenen Schäden. Nach Beendigung der Mietzeit ist das Ferienhaus nebst Inventar im gleichen Zustand wie beim Einzug zu übergeben. Schäden sind dem Vermittler innerhalb von 24 Stunden anzuzeigen.
Wird das Mietobjekt nicht im vertragsgemäßen Zustand angetroffen oder treten Umstände ein, die der Vermittler zu verantworten hat, muss der Mieter die Beanstandung unverzüglich, spätestens am 1. Werktag nach seiner Anreise beim Vermittler anzeigen. Dem Vermittler muss die Möglichkeit gegeben werden, am Tag der Meldung (werktags), den Mangel oder Schaden zu beheben.
Geringfügige Mängel, welche den vertragsgemäßigen Gebrauch des Mietobjektes nur unwesentlich beeinträchtigen ( z.B. fehlende Teile der Ausrüstung, geringe Unsauberkeit, Ausfall technischer Geräte) berechtigen den Mieter nicht zur Mietpreisminderung oder zu Schadensersatzansprüchen.
Der Vermittler oder eine von ihm beauftragte Person darf bei Notfällen jederzeit das Mietobjekt betreten.

15.Haustiere:
Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Vermittlers mitgebracht und müssen im Mietvertrag festgehalten werden.

16. Haus- und Geländeordnung:
Es gilt die im Mietobjekt ausliegende oder per Gäste-App versandte Haus-und Geländeordnung. Bei Verstoß gegen diese, kann eine Abmahnung ausgesprochen werden. Kommt es zu wiederholten Verstößen, kann eine Kündigung ausgesprochen werden.

17. Änderungen:
Änderungen der Leistungen und Preise gegenüber den Angaben in unseren Prospekten oder Internetdarstellungen sind durch uns bis zum Zeitpunkt Ihrer Buchung jederzeit möglich. Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.

18. Gerischtsstand:
Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Rechtskräftige Erklärungen können nur von den Inhabern der ADL Real Estate Berlin GmbH abgeben werden, insbesondere nicht von Erfüllungsgehilfen und Angestellten des Unternehmens.

19. Salvatorische Klausel:
Sollte eine oder mehrer Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirschaftlichen Zweck am nächsten kommt.